Seit Einführung der Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV 2007) muss bei allen Immobilienverkäufen und Neuvermietungen ein Energieausweis vorgelegt werden. Ein Dokument, das bei Besitzer- oder Mieterwechsel darüber Auskunft gibt, wie viel Energie ein Haus benötigt.
Die Energieberatung und die Ausstellung eines Energieausweises bieten Ihnen viele Vorteile :
Wir zeigen Ihnen Möglichkeiten, wie Sie Fördergelder erhalten für die: